Garantiebedingungen

Gewährleistung – Garantie

Für alle unsere Produkte, Lieferungen und Dienstleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
Alle Angaben zur Lebensdauer und Haltbarkeit der Folien, beziehen sich auf Herstellerangaben und stellen keine Garantie dar.
Für Folienmontagen die eigenständig und nicht durch unsere Monteure durchgeführt wurde, übernehmen wir keine Gewährleistung/Garantie.

Wichtige Beschränkungen und anwendungstechnische Grenzen:

  • Der Kunde/Monteur ist für die Auswahl des Folientyps und dessen Verträglichkeit mit der Verglasung verantwortlich.
  • Alle Folien können auf ESG eingesetzt werden, außer BlackOut und WhiteOut.
  • Scheibengröße: Bei Glas mit Kantenlänge größer als 3,5 m und/oder Fläche größer als 4,65 m², Folien nur auf ESG einsetzen.
  • Glasdicke: Klarglas mit Dicke größer als 9,5 mm, gefärbtes Glas mit Dicke größer als 6 mm, Folien nur auf ESG einsetzen.
  • Innenseiten von Dach- und Schrägverglasungen: hier ist die Folienmontage strengstens untersagt.
  • Bei Begrenzung der Montagemöglichkeit auf ESG: Bei Isolierglas muss nur die Oberfläche, auf die Folie montiert wird, aus ESG bestehen.

Die Gewährleistung/Garantie verfällt, wenn:

  • die Montage-, Verlege- und Pflegearbeiten nicht den, durch Sonnenschutz T. Arndt veröffentlichten Montage- und Pflegeanleitungen entsprechen.
  • zwei oder mehrere Folienschichten auf der gleichen Glasoberfläche installiert sind.
  • die zu beschichtenden Gläser aus über 3fach-Konstruktionen bestehen, eine texturierte Oberfläche haben, aus Drahtglas bestehen, oder wenn Isoliergläser VSG beinhalten.
  • Folie auf Glasoberflächen montiert wird, auf denen Farben, Beschriftungen/Logos oder sonstige Aufkleber, bestehende oder tempoäre Dekorationen vorhanden sind, oder Schrägverglasungen von innen beschichtet werden.
  • zu beschichtendes Glas Vorschäden, z. B. Ausmuschelungen, Risse im Kantenbereich oder Löcher aufweist, oder wenn Licht zwischen dem Rahmen und der Verglasung durchscheint.
  • Folien auf andere Untergründe als Glas montiert wird.
  • Glasflächen nur teilflächig beschichtet werden.
  • die Verglasung Teilverschattungen ausgesetzt ist (z.B. durch Gebäudeüberstände, Pfeiler, Bäume und sonstige Gewächse, andere Gebäude/Gebäudeteile).
  • Verglasung nicht rechteckig und Flächen größer als 1,65 m² ist.
  • Schäden durch Naturgewalten verursacht werden (z. B. Unfall, Explosion, Sturm, Feuer, Hagel, Überflutung)
  • Folien an Schrägverglasungen installiert werden deren Winkel unter 25° beträgt.